Videobeurkundungen - und Beglaubigungen

Mit den notariellen Online-Verfahren können im Gesellschaftsrecht Videobeurkundungen und -beglaubigungen durchgeführt werden. Dies erfolgt über das besonders gesicherte
Videokommunikationssystem der Bundesnotarkammer.

Zugelassen ist dies

  • für Beurkundungen zur Gründung einer GmbH oder einer UG (haftungsbeschränkt) sowie 
  • für Beglaubigungen von Anmeldungen zum Handels-, Genossenschafts-,Gesellschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister.
  • für einstimmig gefasste Gesellschaftsbeschlüsse über Satzungsänderung einschließlich Kapitalmaßnahmen

Sie benötigen hierfür

  • Computer, Laptop / Tablet mit Webcam, Ton / Mikrofon und stabiler Internetverbindung und
  • Smartphone mit NFC-Schnittstelle (Standard-Smartphone), Mobilfunkempfang und Notar-App. Die Notar-App kann kostenlos im App Store und im Google Play Store heruntergeladen werden, sowie
  • einen gültigen Personalausweis, der ab dem 02.08.2021 ausgestellt wurde mit freigeschalteter freigeschalteter Online-Ausweisfunktion (eID). Die Ausweis-PIN wird standardmäßig im Rahmen der Ausstellung des Personalausweises übermittelt. Sollte Ihr Personalausweis vor dem 02.08.2021 ausgestellt worden sein, benötigen Sie zusätzlich Ihren gültigen Reisepass.

Weitere Informationen erhalten Sie auf dieser Seite oder mit dem folgenden Informationsblatt:

Zachhuber & Schönrock
Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft mbB, Notarin und Notar