Videobeurkundungen - und Beglaubigungen
Mit den notariellen Online-Verfahren können im Gesellschaftsrecht Videobeurkundungen und -beglaubigungen durchgeführt werden. Dies erfolgt über das besonders gesicherte
Videokommunikationssystem der Bundesnotarkammer.
Zugelassen ist dies
- für Beurkundungen zur Gründung einer GmbH oder einer UG (haftungsbeschränkt) sowie
- für Beglaubigungen von Anmeldungen zum Handels-, Genossenschafts-,Gesellschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister.
- für einstimmig gefasste Gesellschaftsbeschlüsse über Satzungsänderung einschließlich Kapitalmaßnahmen
Sie benötigen hierfür
- Computer, Laptop / Tablet mit Webcam, Ton / Mikrofon und stabiler Internetverbindung und
- Smartphone mit NFC-Schnittstelle (Standard-Smartphone), Mobilfunkempfang und Notar-App. Die Notar-App kann kostenlos im App Store und im Google Play Store heruntergeladen werden, sowie
- einen gültigen Personalausweis, der ab dem 02.08.2021 ausgestellt wurde mit freigeschalteter freigeschalteter Online-Ausweisfunktion (eID). Die Ausweis-PIN wird standardmäßig im Rahmen der Ausstellung des Personalausweises übermittelt. Sollte Ihr Personalausweis vor dem 02.08.2021 ausgestellt worden sein, benötigen Sie zusätzlich Ihren gültigen Reisepass.
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